Antrag auf Versetzung an eine andere Schule stellen

Über diese Website können Lehrkräfte des Bundeslandes Schleswig-Holstein einen Antrag zur Versetzung an eine andere Schule innerhalb ihres Bundeslandes stellen. Dieses Verfahren ersetzt das frühere papiergebundene Verfahren.

Das Verfahren zur Antragsstellung für das SJ 2024/2025 ist seit dem 31.10.2023 beendet.

Nachträgliche Versetzungsanträge können nur in besonders begründeten,
schriflich darzulegenden Fällen eingereicht werden.

Bitte setzen Sie sich diesbezüglich mit dem für Sie zuständigen Personalreferat in Verbindung.

Das Verfahren für das nächste SJ wird fristgerecht freigeschaltet werden.


Um über diese Website einen Antrag zu stellen, benötigen Sie eine E-Mail-Adresse, an die EVOn Bestätigungen oder Status-Änderungen zu Ihrem Antrag senden kann.

Zudem müssen Sie weitere Daten in Ihr Formular eintragen, die wir auf dieser Seite für Sie zusammengestellt haben.

Bitte informieren Sie sich vor Ihrer Antragstellung über den Ablauf. Einen begonnen Antrag können Sie später weiter bearbeiten. Am Ende müssen Sie Ihren Antrag einreichen, da er erst dann wirksam wird.

Bitte beginnen Sie die Antragstellung erst, wenn diese Bedingungen erfüllt sind

Alle Informationen zur Hand?

Weiter zur Antragstellung

Kontakt

Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Brunswiker Straße 16-22
24105 Kiel


Info-Telefon des MBWFK

Tel. 0431 - 988 - 5897
Sprechzeiten: Mo - Fr von 08:00 - 16:00


FAQ zum EVOn Verfahren
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