Über diese Website können Lehrkräfte des Bundeslandes Schleswig-Holstein einen Antrag zur Versetzung an eine andere Schule innerhalb ihres Bundeslandes stellen. Dieses Verfahren ersetzt das frühere papiergebundene Verfahren.
Das Verfahren zur Antragsstellung für das SJ 2025/2026 ist seit dem 31.10.2024 beendet.
Nachträgliche Versetzungsanträge können nur in besonders begründeten,
schriflich darzulegenden Fällen eingereicht werden.
Bitte setzen Sie sich diesbezüglich mit dem für Sie zuständigen Personalreferat in Verbindung.
Das Verfahren für das nächste SJ wird fristgerecht freigeschaltet werden.
Um über diese Website einen Antrag zu stellen, benötigen Sie eine E-Mail-Adresse, an die EVOn Bestätigungen oder Status-Änderungen zu Ihrem Antrag senden kann.
Zudem müssen Sie weitere Daten in Ihr Formular eintragen, die wir auf
Bitte informieren Sie sich vor Ihrer Antragstellung
Bitte beginnen Sie die Antragstellung erst, wenn diese Bedingungen erfüllt sind
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Brunswiker Straße 16-22
24105 Kiel
Tel. 0431 - 988 - 5897
Sprechzeiten: Mo - Fr von 08:00 - 16:00
FAQ zum EVOn Verfahren
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